Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit machte ein Bürgerbegehren die Runde, welches sich für eine Gemeinbedarfsfläche (GBF) im neu entstehenden „Blütenviertel“ stark machte. Dieses richtete sich gegen einen von der CDU/FDP-Fraktion initiierten Gemeinderatsbeschluss vom 25.9.13 in dem sich die Gemeindevertretung (GV) mit großer Mehrheit gegen die Ausweisung der vorgeschlagenen GBF am Asternweg ausgesprochen hatte. Es ist damit allerdings nicht gegen den Kauf der Fläche gestimmt worden, sondern nur gegen den Ausweis als GBF. Da die Initiatoren des Begehrens die Gründe, die zu dieser wohlüberlegten Entscheidung geführt haben, den Bürgern nicht dargestellt haben, möchte ich diese kurz erläutern.
Man sollte sich bewusst machen, was die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für jeden betroffenen Grundstückseigentümer bedeutet. Es handelt sich hierbei um eine indirekte Enteignung! Das betroffene Grundstück ist nicht mehr für andere Zwecke nutzbar und verliert deshalb deutlich an Wert. Dies führt zu den im Bürgerbegehren angesprochenen so günstigen Preisen. Solch ein weitreichender Eingriff in das Privateigentum ist einer Gemeinde nur gestattet wenn wesentliche öffentliche Erfordernisse bestehen und keine eigenen geeigneten Flächen vorhanden sind.
Gemeindliche Wünsche bestehen sicher, je nach Sichtweise, immer, sei es für ein Altenheim, eine zusätzliche KITA oder eine Mehrzweckhalle. Ein Erfordernis muss es noch lange nicht sein. Z.B. geht die erstellte Prognose zu den KITA-Plätzen im Ort eher von sinkenden Kinderzahlen aus, womit unsere KITA für die nächsten 15 Jahre ausreichen dürfte. Dringender erforderlich ist die Verbesserung der Straßen als Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Aber auch wenn wir das Geld für Wunschvorhaben in den nächsten Jahren aufbringen könnten, hätte die Gemeinde eigene geeignete Flächen. In der Abwägung ist die GV daher zu dem Schluss gekommen, dass der Ausweis dieser GBF nicht notwendig ist, zudem auch der Standort im Asternweg „hinter dem Supermarkt“ für alle Vorhaben mit Publikumsverkehr ungeeignet ist.
Nachdem der Investor für das Blütenviertel, Dr.Hardt, in der letzten Gemeinderatssitzung bekannt gab, dieses Grundstück noch für die Gemeinde freizuhalten, hat die GV einstimmig für den Bebauungsplan ohne GBF gestimmt. Wir Caputher können uns auf das „Blütenviertel“ freuen, denn es wird neben der lang ersehnten „Kaufhalle“ auch altersgerechtes Wohnen, zwei öffentliche Spielplätze, viel Grün sowie eine Durchwegung zur Wilhelmshöhe geben.
Daniel Schiffmann
Gemeindevertreter, stellvertretender Ortsvorsteher, FDP-Schwielowsee