Lindenstraße 47, 14548 Schwielowsee info@fdp-schwielowsee.de

Erste Sitzung des Infrastrukturausschusses 2014

Zur ersten Sitzung 2014 des Infrastrukturausschuss Schwielowsee hat sich die Gemeindeverwaltung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt.

Mit der für 2014 ergänzten Prioritätenliste für Bauleitpläne stellte Frau Murin, Leiterin des Fachbereiches Bauen, Ordnung und Sicherheit, eine detaillierte Präsentation der zu ändernden und zu erstellenden Bebauungspläne der Gemeinde Schwielowsee für das kommende Jahr vor. Die Planungsintentionen sind vielfältig, vor allem aber die zahlreichen Bauanträge, die ohne Bebauungspläne zum Teil nicht genehmigt werden können und die Legalisierung der vom Landkreis beanstandeten, zum Teil bewohnten Bauten jeglicher Art fordern zügiges Handeln. Vieles wird in der derzeitigen Legislaturperiode nicht mehr zu stemmen sein, bis zu 5 Bebauungspläne können zeitgleich bearbeitet werden, je nach Umfang des zu planenden Gebietes. Auch bemüht sich die Gemeinde, naheliegende Planungsgebiete zu einem B-Plan-Projekt zusammenzulegen, aus Kostengründen. Zum Teil können die B-Pläne kommunal finanziert werden, in den meisten Fällen kommen auf die Eigentümer aber Kosten zu. Das verzögert oft das Vorhaben, nicht jeder Anwohner hat ein Interesse an einem Bebauungsplan.

Die Gemeindeverwaltung hat ein starkes Interesse daran, eine Bebauungskultur zu unterstützen, die sich zum Einen in das natürliche Gelände einfügt, als auch die vorhandene Bebauung und die Lebensqualität der
Nachbarn berücksichtigt. Nicht außer Acht gelassen werden darf vor allem auch die vorhandene Infrastruktur, die nur einen begrenzten Bebauungsspielraum zulässt. Durch die noch nicht vorhandenen B-Pläne ergibt sich aber die Möglichkeit, dass auch Bauanträgen stattgegeben werden muss, die diesen Zielen und Voraussetzungen nicht entsprechen. In solchen Fällen kann die Gemeindevertretung eine „Veränderungssperre“ (§14 BauGB) für ein Gebiet beschließen und so die Baugenehmigungen vorerst aufschieben um den Bebauungsplan an Ziele und Voraussetzungen anzupassen. Bauanträge, die der Maßgabe der Gemeinde entsprechen, sind davon nicht betroffen und werden weiterhin genehmigt. Da die Veränderungssperre nur einen Aufschub gewährt, ist die Gemeindeverwaltung umso mehr daran interessiert, die Bebauungspläne so
schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Die Vorschläge werden wieder zur öffentlichen Einsicht im Rathaus ausgelegt.